Leistungen
Angstpatienten / Zahnarztangst

Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Also fassen Sie Mut, vereinbaren Sie einen Termin und kommunizieren Sie ganz offen, was Sie bewegt. So wird das Ziel: schöne, gesunde Zähne, nicht mehr weit sein und ihr angstfreier und entspannter Weg zur Zahnbehandlung kann beginnen.

Was versteht man unter Zahnarztangst?

Sie sind nicht allein:

Schätzungen zufolge haben 60-80% der Allgemeinbevölkerung ein Angstgefühl vor dem Zahnarztbesuch. Bis zu 20% gelten als hoch ängstlich und 5% meiden den Zahnarztbesuch komplett. Diese 5% leiden unter einer sogenannten Zahnbehandlungsphobie, welche von der Zahnbehandlungsangst abgegrenzt werden muss.

Bei der Zahnbehandlungsangst handelt es sich also um ein mehr oder weniger starkes, ungutes Gefühl bei der Zahnbehandlung. Die Patienten mit Zahnbehandlungsangst nehmen die Zahnbehandlung als unangenehm und bedrohlich war und fürchten sich davor, obwohl sie schmerzfrei abläuft.

Patienten mit Zahnbehandlungsphobie leiden hingegen an einer Angsterkrankung, also an einer krankhaften Angst, die die Vermeidung eines Zahnarztbesuches zur Folge hat, obwohl sie dringend nötig wäre.

Sie können ganz offen über Ihre Bedürfnisse und Sorgen sprechen, so kann schon vorab der individuell für Sie richtige Behandlungsweg eingeschlagen werden.

Wie ist die Vorgehensweise bei der Behandlung von Angstpatienten?

Sie behalten die Kontrolle

In unserer Zahnarztpraxis wird individuell auf Ihr persönliches Angstgefühl Rücksicht genommen. Das fängt schon beim Erstgespräch an, wo vorab in Ruhe alles besprochen wird. Erst nach einer ausführlichen Besprechung und nur soweit es für Sie möglich ist, wird eine erste Blickuntersuchung vorgenommen, die ggf. noch durch Röntgenbilder ergänzt wird.

Häufigste Ursache für Ängste bezüglich der Zahnbehandlung sind traumatische und schlechte Erlebnisse in der Vergangenheit. Schon das ruhige und stets schmerzfreie Behandlungskonzept bei der Zahnarztfamilie Dres. Zimny, Dr. Zimny-Schattling und Kollegen in Berlin Charlottenburg führt dazu, dass viele Patienten sich von Termin zu Termin wohler und sicherer fühlen und häufig einer erfolgreichen Zahnbehandlung schon bald nichts mehr im Wege steht.

Es gibt viele Möglichkeiten die Zahnbehandlung für Sie so angenehm wie möglich zu machen. Bevor eine Lokalanästhesie (also eine Spritze) gegeben wird, kann zum Beispiel die Schleimhaut mit einem getränkten Wattebausch oberflächlich betäubt und somit unempfindlich gemacht werden, so dass von der nachfolgenden lokalen Betäubung kaum etwas zu spüren ist.

Sollten Sie das Gefühl haben, dass diese Vorgehensweisen nicht ausreichen, so kann die Behandlung mit einer Lachgassedierung oder Vollnarkose unterstützt werden.

 

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse von den Kosten?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit zur Vollnarkose bei Zahnbehandlung anerkannt:

Kinder unter 12 Jahren, bei denen wegen mangelnder Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt keine zahnärztliche Behandlung möglich ist
Patienten, bei denen örtliche Betäubungsmittel zur Schmerzausschaltung wegen organischen Erkrankungen oder Allergien nicht eingesetzt werden dürfen (ein Facharzt muss dies feststellen)
Patienten mit mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie (Bewegungsstörung)
Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte (!) Angstreaktionen gegenüber der Zahnarztbehandlung zeigen (ICD-10/F40.2)

Trotzdem spielt bei allen zahnärztlichen Behandlungen unter Vollnarkose die Art der Sanierung ebenfalls eine Rolle für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Die Kosten für eine Lachgassedierung werden nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen.

Damit Sie stets über alle zu erwartenden Zuzahlungen informiert sind, erhalten Sie selbstverständlich vorab ein Behandlungsangebot. Damit sich möglichst alle Patienten, die für sie notwendige Behandlung leisten können, besteht als besonderer Service in der Zahnarztfamilie Dres. Zimny, Dr. Zimny-Schattling und Kollegen ein spezielles Angebot zur Finanzierung.

Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie das Behandlungsangebot vorab einreichen, denn erfreulicherweise wird der medizinische Mehraufwand einer Lachgassedierung oder Vollnarkose von diesen Versicherungen teilweise bezuschusst.