Leistungen
Vollnarkosebehandlung


Unter Narkose versteht man eine Allgemeinanästhesie, die durch Verabreichung von einem oder mehrerer Narkosemittel durch einen spezialisierten Facharzt (Anästhesist) das Bewusstsein und die Schmerzempfindung des Patienten ausschaltet.

Indikationen für ambulante Narkosen in der Zahnarztpraxis:

Mangelnde Mitarbeit von Kindern
Geistig und körperlich behinderte Patienten
Zahnarztangst (Phobie)
Umfangreiche chirurgische / prophetische Eingriffe

Damit Sie stets über alle zu erwartenden Zuzahlungen bei der Vollnarkosebehandlung informiert sind, erhalten Sie selbstverständlich vorab ein Behandlungsangebot. Damit sich möglichst alle Patienten, die für sie notwendige Behandlung leisten können, besteht als besonderer Service bei der Zahnarztfamilie Dres. Zimny, Dr. Zimny-Schattling und Kollegen ein spezielles Angebot zur Finanzierung.

Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie das Behandlungsangebot vorab einreichen, denn erfreulicherweise wird der medizinische Mehraufwand einer Vollnarkose von diesen Versicherungen teilweise bezuschusst.

Oft kann als Alternative zu einer Vollnarkosebehandlung auch die Lachgassedierung angewendet werden. Hierbei handelt es sich nur um eine Sedierung und keine komplette Narkose, d.h. der Patient bleibt komplett ansprechbar, ist aber entspannter und ruhiger durch die Sedierung. Für mehr Informationen zur Lachgassedierung siehe hier: Zahnbehandlung mit Lachgas.

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